Die Klägerin verlangte von der Beklagten, einem Unternehmen für den Direktvertrieb von Faksimiles (originalgetreue Nachbildungen wertvoller Dokumente), die Rückzahlung von Kaufpreisen für mehrere erworbene Werke sowie Auskunfts- und Löschungsansprüche bezüglich ihrer personenbezogenen Daten. Die Klägerin hatte 2018 und 2022 Faksimiles zu insgesamt rund 14.000 EUR gekauft. Sie machte geltend, sie sei überrumpelt und getäuscht worden, insbesondere über die angebliche Wertsteigerung der Werke sowie deren Qualität. Zudem fehle eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.